Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2014 - L 15 AS 18/13 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.05.2014 - L 15 AS 18/13 (https://dejure.org/2014,103890)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - L 15 AS 18/13 (https://dejure.org/2014,103890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,103890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Bremen, 10.01.2013 - S 18 AS 1241/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2014 - L 15 AS 18/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2010 - L 18 AS 1241/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2014 - L 15 AS 18/13
Am 14. Juni 2010 ist in dem zugrunde liegenden Klageverfahren S 18 AS 1241/10 des SG Bremen Zahlungsklage über 5.826,20 EUR erhoben worden, zu deren Begründung die Kläger zur Entstehung ihrer Mietschulden durch rechtswidrige Leistungskürzungen vorgetragen, die Richtigkeit der von der BAgIS für die Zeit ab 1. Januar 2008 gewährten Leistungen in Frage gestellt und die lediglich darlehensweise Übernahme ihrer Mietschulden in Höhe von 2.642,48 EUR gerügt haben.Im Übrigen habe das Sozialgericht Bremen in dem übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahren S 18 AS 222/09 ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 22. Juni 2011 im Einvernehmen mit den Beteiligten darauf hingewiesen, dass die Frage, "ob tatsächlich ein Darlehen oder ein Zuschuss hinsichtlich der Mietschulden zu gewähren war im Jahre 2008, nach wie vor geklärt werden müsse im Klageverfahren 18 AS 1241/10." Insoweit sei von einem öffentlich-rechtlichen Vertrag auszugehen, der die Überprüfung der Darlehensgewährung im vorliegenden Verfahren eröffne.
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - L 18 AS 1698/09
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2014 - L 15 AS 18/13
Als Ergebnis eines richterlichen Hinweises in einem von den Klägern angestrengten Untätigkeitsklageverfahren (S 18 AS 1698/09) sah sich die BAgIS veranlasst (vgl. Aktenvermerk vom 26. April 2010, Blatt 300 der Leistungsakten Band IV), über den Antrag vom 9. Februar 2009 auf Änderung u.a. des Darlehensbescheides vom 10. April 2008 mit Bescheid vom 3. Juni 2010, der sich nunmehr darauf bezog, dass eine Überprüfung "der Bescheide vom 9. Mai 2007 und 10. April 2009" beantragt worden sei, erneut zu entscheiden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2015 - L 15 AS 287/14 Eine solches Ergebnis liefe auf eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne des im Bereich des Sozialrechts entsprechend anwendbaren Grundsatzes von Treu und Glauben § 242 BGB hinaus (Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est; sinngemäß: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss) (so bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Mai 2014 - L 15 AS 18/13 - zur Anwendbarkeit dieses Grundsatzes vgl. BSG, Urteile vom 6. Dezember 2012 - B 11 AL 15/11 R - und vom 2. Dezember 2009 - B 14 AS 46/08 R - sowie Beschluss vom 11.4.2013 - I ZR 153/11 -, alle: Juris) ).